aktiv altern in NRW und überall

Ehrenamt ja, aber nicht in die Tagespolitik einmischen.

Die Altersarmut, fehlende abgesenkte Bordsteine, fehlende Barrierefreiheit bei Geschäften oder öffentlichen Einrichtungen sind nur Probleme Einzelner. Die Älteren in den Parteien würden berechtigte Probleme in die Tagespolitik einbringen. Doch was ist berechtigt. Wer entscheidet.

Ältere Mitbürger, die sich nicht nur ärgern sondern auch politisch konstruktiv einbringen wollen, haben die Möglichkeit als Einzelpersonen sich mit Fragen an die Politik zu wenden. Wer bringt die Belange der zunehmenden älteren Mitbewohner in die frühzeitige Diskussion. Die Schere im Kopf lautet: „und was hab ich davon?“

Veränderungen auf Landes- oder Bundesebene fordern, ist einfach; die Umsetzung muss anderweitig erfolgen. Sich aber in der Kommune  als Person konkret einzubringen, um zu verändern, dazu fehlt die Zeit und das Engagement. Oder warum hört  man nichts von Sitzungen des Seniorenbeirates, von Forderungen der Arbeitsgemeinschaften der Seniorenunion oder der AG60 plus in der SPD.

Derzeitige Seniorenbeiräte leben von der Gnade der Verwaltung und Parteien. Es gibt nur wenige freigewählte Seniorenvertretungen mit eigenen Rechten und Pflichten. Die Stärkung des Rechts auf Selbstbestimmung, die Verbesserung der Lebensqualität älterer Bewohner, die Kooperation mit politischen Gremien und die Mitwirkung bei der Gestaltung der städtischen Altenpolitik, sind die Forderungen.

Seniorenvertretungen sind politische Gremien. Als Mittler zwischen den älteren Bürgern und den Politikern sollen sie vornehmlich für die Belange Älterer einstehen. Dieses Recht wird rein formal seit Dezember 2016 den Bürgern Nordrhein-Westfalens durch § 27 a der Gemeindeordnung gewährt. Nicht gewährt wird die Urwahl der Gremienvertreter und deren freie Organisation und Geschäftsführung.

Zum Aufgabenspektrum einer Seniorenvertretung gehört die Beratung der städtischen Organe in Angelegenheiten, die die Belange der älteren Einwohner berühren, wobei er ein Vorschlagsrecht gegenüber dem Rat besitzt; die Stärkung des Rechts auf Selbstbestimmung, die Verbesserung der Lebensqualität älterer Ortsbewohner, die Kooperation mit politischen Gremien und die Mitwirkung bei der Gestaltung der städtischen Altenpolitik.  Brisanter und noch weniger diskutiert, geschweige problematisiert wird das Recht und die Aufgabe der Gewählten sich in einem Seniorenbüro den Angelegenheiten der Bürger direkt zu widmen.

Aus dem Blickfeld ist die notwendige Hilfe und Unterstützung der demokratisch gewählten Bewohnerbeiräte in den Pflegeeinrichtungen. Seniorenbeiräte sind extra in den einschlägigen Landesgesetzen (-verordnungen) genannt. Wir haben das erste Buch diesbezüglich nun zu Selbstkosten auf den Markt gebracht: Der Bewohnerbeirat

Hinterlasse einen Kommentar